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Nov 22

Wolfgang Schäuble zur Einlagensicherungsgrenze – European Banking Congress, 22.11.2013

Die Finanzwelt will endlich wieder das Vertrauen der Bürger zurück erobern. Diese Woche gab es kaum eine Ansprache auf der Euro Finance Week in der dies nicht propagiert wurde. Doch woher soll es denn kommen?

Nochmal zum Nachlesen:

Frage: „Einen schönen guten Tag. Julia Jentsch, rasendereporterin.de. Herr Schäuble, Sie haben gerade die Haftungskaskade angesprochen. Und betonen auch immer wieder, dass der deutsche Steuerzahler, oder der Steuerzahler im allgemeinen als allerletztes herangezogen werden wird. Sie sagen auch, dass die Einleger nur jenseits der Einlagensicherungsgrenze zu zahlen hätten.

In § 6, Abs. 10 der Satzung des Einlagensicherungsfonds steht: Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht. Deswegen eine ganz kurze und ganz klare Frage an Sie, ich hoffe, ich bekomme auch eine klare Antwort: Stimmt es, dass also kein Sparer wirklich ein einklagbares Recht hat auf Entschädigung?“

Antwort“: „Naja die Einzelheiten des Einlagensicherungsfonds, das ist ja auch in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich…Wir sind im Augenblick…deswegen ich kann den Hintergrund und die Falle, die sich verbirgt in Ihrer Frage, nicht völlig erkennen.“

(Klatschen und Gelächter)

Nachhaken meinerseits: „Das ist keine Falle, das ist einfach nur eine eindeutige Frage, weil das einfach ungeklärt ist und (Einwurf seitens Schäuble: : Ja, ja. Ja, ja.) ich rede über Deutschland. Auch wenn das Herrn Draghi nicht gefällt, und würde gern jetzt ganz national nur wissen, wie das mit dem deutschen Steuerzahler ist.“

Antwort“: „Ja, wir sind zur Bankenunion – ich habe das nicht lange erwähnt-, aber es gehört mit dazu. Zur Bankenunion gehören auch gemeinsame Regeln für die Einlagensicherung in Europa. Da ist die entsprechende europäische Rechtssetzung im Trilog derzeit. Der Trilog war zwei Jahre lang ausgesetzt. Trilog ist das Verfahren -für die, die sich nicht jeden Tag mit europäischer Rechtssetzung beschäftigen-. Die Kommission macht den Vorschlag. Sie hat das Monopol für Initiativen. Und dann gibt es zunächst allgemeine Debatten, sowohl im Parlament, Orientierungsdebatten, als auch im Rat. Und wenn der Rat eine politische Grundsatzentscheidung getroffen hat, die meistens in schwierigen Fragen irgendwann morgens zwischen halb sechs und halb sieben zustande kommt, dann beginnt der Trilog, wo Kommission, Präsidentschaft, die den Rat vertritt und Parlament miteinander verhandeln, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Wir haben verlangt, dass der Trilog für die Einlagensicherung wieder aufgegriffen worden ist. Er ist wieder…und jetzt geht’s in der Einlagensicherung…einige verlangen eine Harmonisierung der Einlagensicherungssysteme. Wir sagen, dass das genau bei dem derzeitigen institutionellen Stand in Europa nicht der Fall sein kann und nicht der Fall sein wird. Sondern wir haben spezifische Einlagensicherungssysteme, für die muss es einheitlichere Regeln in Europa geben. Das kann man machen. Aber man wird nicht die Einlagensicherungssysteme bei dem jetzigen Stand institutioneller Einigung in Europa miteinander vereinen, miteinander in eine Haftungsgemeinschaft bringen können. Sonst sind wir schon wieder auf der schiefen Bahn von Fehlanreizen.

3 Kommentare

  1. Stefan

    Schönes Video und gut, dass diese Frage mal jemand auch wirklich so öffentlich stellt! Allerdings sollte man den Sachverhalt etwas genauer darstellen und klarer zwischen den einzelnen Fonds differenzieren, da es DEN EINEN Einlagensicherungsfonds gar nicht gibt.

    Derzeit bekommt der Normalanleger vor allem zwei Einlagensicherungssysteme zu sehen. Zum einen ist dies die Absicherung bis 100.000 EUR, welche primär über Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (http://www.edb-banken.de/) abgewickelt wird und auf dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) basiert (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/BJNR184210998.html). Hier haben Privatanleger sehr wohl einen (theoretisch) einklagbaren Anspruch auf Entschädigung (siehe § 3 Entschädigungsanspruch).

    Darüber hinaus gibt es aber noch die häufig als freiwillige Einlagensicherung bezeichnete Absicherung über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (siehe http://www.bankenverband.de/einlagensicherung). Hier steht in der Tat in den Statuten (siehe http://bankenverband.de/publikationen/ods/statut-des-einlagensicherungsfonds-1/statut-des-einlagensicherungsfonds/download), dass letztlich ein Anspruch auf Entschädigung nicht besteht, man also als Privatanleger vom Goodwill und der Leistungsfähigkeit des Fonds abhängig ist. Besonders absurd erscheint das Ganze, wenn man bedenkt, mit welchen Einlagensicherungsgrenzen der Fonds “wirbt”. So wird z.B. für die deutsche ING-DiBa angegeben, dass im Pleitefall Beträge über den 100.000 EUR bis zu 1,48 Mrd. PRO KUNDE (!) abgesichert sind. Dass das Ganze völliger Blödsinn ist, scheint den Herren des Verbandes während der Finanzkrise klar geworden zu sein, weshalb nun die Sicherungsgrenzen über die nächsten Jahre kontinuierlich abgesenkt werden.

    Über diese beiden Sicherungssysteme hinaus gibt es übrigens noch den sogenannten Haftungsverband der Sparkassen und auch die Volks- und Raiffaisenbanken haben ihr eigenes System.

    Kritikwürdig ist in jedem Falle der allgemein vorherrschende Glaube, dass die Einlagensicherung absolut sicher ist. Insbesondere bei der zusätzlichen Absicherung über 100.000 EUR darf doch stark bezweifelt werden, dass der Fonds im Falle einer größeren Bankenpleite bzw. mehrerer Bankenpleiten in der Lage wäre, die versprochenen Beträge zu erstatten. Wohl nicht ohne Grund wehren sich beide Fonds dagegen, Daten zu den unmittelbar für die Entschädigung liquidierbaren Mitteln zu veröffentlichen. Denn wenn sie das tun würden, stünden wohl so einige Anleger morgen bei ihrer Bank vor der Tür. Deine Frage und Kritik ist somit absolut berechtigt, jedoch muss man sie wohl explizit auf die Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken beziehen.
    Viele Grüße und weiter so!

    Stefan

  2. Matze

    Hallo Julia,

    böse Julia, Herr Schäuble und die Bangster mögen Dich jetzt noch weniger. Aber als Journalistin darf man darauf keinen Wert legen.

    Vielen Dank für Deine Frage – die Nichtantwort war doch sehr eindeutig.

    Viele Grüße,
    Matze

  3. Polygon

    „…deswegen ich kann den Hintergrund und die Falle, die sich verbirgt in Ihrer Frage, nicht völlig erkennen.“

    Der weiß sehr genau was Phase ist und versucht sich irgendwie unkreativ rauszustammeln :D

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